Väter sollen nach der Geburt ihres Kindes zwei Wochen Sonderurlaub bekommen, die sogenannte „Familienstartzeit“ – das hat die Ampel-Koalition bereits 2021 in ihrem Koalitionsvertrag festgelegt. Umgesetzt ist es aber immer noch nicht. Dabei ist Deutschland schon aus der EU-Vereinbarkeitsrichtlinie, die bis zum 1. August 2022 umzusetzen war, zur Einführung eines Vaterschaftsurlaub verpflichtet.

Ein Anwaltsteam, bestehend aus Rechtsanwalt Prof. Dr. Remo Klinger und Rechtsanwältin Sandra Runge hat am 21.02.2024 Klage beim Landgericht Berlin auf Schadensersatz eingereicht. Sie vertreten einen Vater, der seinen regulären Erholungsurlaub verbrauchen musste, um in den ersten Tagen nach der Geburt seines zweiten Kindes bei seiner Frau, dem Baby und dem erstgeborenen Kind sein zu können.
Weitere Informationen können Sie der aktuellen Pressemitteilung entnehmen.

Familienstartzeit in der Presse

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Je nach Ausgang des Verfahrens haben Väter, deren Kind ab dem 02.08.2022 geboren wurde, ebenfalls einen Anspruch auf Schadensersatz. Falls Sie Interesse an einer Klageeinreichung, weiteren Informationen und Updates zum anhängigen Fall haben, können Sie sich über dieses Kontaktformular melden. Die wichtigsten FAQs finden Sie hier.