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UPDATE ++++ Klageeinreichung auf Schadensersatz wegen Nichtumsetzung der Familienstartzeit

Väter sollen nach der Geburt ihres Kindes zwei Wochen Sonderurlaub bekommen, die sogenannte „Familienstartzeit“ – das hat die Ampel-Koalition bereits 2021 in ihrem Koalitionsvertrag festgelegt. Umgesetzt ist es aber immer noch nicht. Dabei ist Deutschland schon aus der EU-Vereinbarkeitsrichtlinie, die bis zum 1. August 2022 umzusetzen war, zur Einführung eines Vaterschaftsurlaub verpflichtet.

Ein Anwaltsteam, bestehend aus Rechtsanwalt Prof. Dr. Remo Klinger und Rechtsanwältin Sandra Runge hat am 21.02.2024 Klage beim Landgericht Berlin auf Schadensersatz eingereicht. Sie vertreten einen Vater, der seinen regulären Erholungsurlaub verbrauchen musste, um in den ersten Tagen nach der Geburt seines zweiten Kindes bei seiner Frau, dem Baby und dem erstgeborenen Kind sein zu können.
Weitere Informationen können Sie der aktuellen Pressemitteilung entnehmen.

Familienstartzeit in der Presse

DIE ZEIT
WELT
DER TAGESSPIEGEL
WIRTSCHAFTSWOCHE
PERSONALWIRTSCHAFT
BRIGITTE

Je nach Ausgang des Verfahrens haben Väter, deren Kind ab dem 02.08.2022 geboren wurde, ebenfalls einen Anspruch auf Schadensersatz. Falls Sie Interesse an einer Klageeinreichung, weiteren Informationen und Updates zum anhängigen Fall haben, können Sie sich über dieses Kontaktformular melden. Die wichtigsten FAQs finden Sie hier.

 

Die Kanzlei

Herzlich Willkommen in unserer Fachkanzlei für Arbeitsrecht!

Wir beraten Arbeitnehmerinnen und Abeitnehmer in allen Bereichen des Arbeitsrechts. Unser Schwerpunkt liegt in der außergerichtlichen und gerichtlichen Vertretung von Müttern und Vätern im Zusammenhang mit Schwangerschaft, Mutterschutz, Elternzeit und Wiedereinstieg.

Mit unserer mehr als 15-jährigen Expertise in diesem Bereich bieten wir eine große Erfahrungsschatz an fachlich fundierter Beratung und Verhandlungsstärke in hochkomplexen und oftmals sehr emotionalen Konflikten am Arbeitsplatz,

Unsere Tätigkeit ist darauf gerichtet stets maßgeschneiderte und zielorientierte Strategien und Lösungen und zu finden, die den Bedürfnissen unserer Mandantinnen und Mandanten und deren Familien entsprechen.

Eine individuelle Beratung sowie der Aufbau einer vertrauensvollen, dauerhaften und erfolgreichen Mandantenbeziehung stehen dabei im Mittelpunkt.

 

Vita

Sandra Runge, Kanzlei Runge, Portrait

Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Mainz und Trier und Stationen in Paris und Toronto war Frau Runge von 2005 bis 2006 als Syndikusanwältin und Personalleiterin in einem mittelständischen Industrieunternehmen tätig. Bis 2010 war Frau Runge als Leiterin Recht und Syndikusanwältin in einem internationalen Konzern tätig, danach war sie in renommierten Arbeitsrechtskanzleien tätig und erhielt Ihre Zulassung als Fachanwältin für Arbeitsrecht. 2013 gründete sie ihre eigene Kanzlei mit dem Schwerpunkt Arbeitsrecht für Eltern.

 

Kontakt

Sandra Runge  I  Rechtsanwältin

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